AGBs

Lieber Kunde, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Firma Mecklenburger Ballonfahrten.

I. Abschluss des Vertrages

II. Bezahlung und Aushändigung der Ballonfahrtunterlagen
Der Fahrpreis ist nach Annahme des Vertrages durch die Firma Mecklenburger Ballonfahrten fällig. Die Zahlung kann per Verrechnungsscheck oder per Überweisung erfolgen. Nach Eingang der Zahlung erhält das/die Tickets ihre Gültigkeit.

III. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben aus unserem Prospekt, Buchungsbestätigung und Tickets. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche u.s.w.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Mecklenburger Ballonfahrten.

IV. Leistungsbeschreibung
Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, Flugsicherungs- und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Die Leistung der Firma Mecklenburger Ballonfahrten splittet sich daher grundsätzlich in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt, wobei der Aufwand für beide Teile jeweils ca. die Hälfte ausmacht. Die Dienstleistung besteht im Wesentlichen aus der Einbuchung in unser System und der fortlaufenden Betreuung des Gastes für die Dauer der Ticketgültigkeit. Dies beinhaltet unter anderem: eine nicht begrenzte Anzahl von Terminvorschlägen zur Ballonfahrt, Einbuchung auf Termine, Berücksichtigung Ihrer etwaigen Termineinschränkung, Informationen über die Durchführungsmöglichkeit der Ballonfahrten anhand der aktuellen Wetterinformationen. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass einige Termine wetterbedingt ausfallen können. Die Ballonfahrt beinhaltet eine Fahrt in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 60 Minuten. Die Ballonfahrten werden in der Regel vom 01. April bis 31. Oktober durchgeführt.

V. Terminvereinbarungen/Absagen
Für die Terminplanung Ihrer Ballonfahrt nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Die Beförderungstermine werden von uns vorgegeben, erfolgen aber unter Berücksichtigung Ihrer Terminwünsche. Eine Terminvereinbarung zwischen dem Gast und der Firma Mecklenburger Ballonfahrten in mündlicher oder schriftlicher Form gilt als verbindlich. Vor dem Termin bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob die Ballonfahrt stattfindet. Nehmen Sie diesen Service nicht wahr, geht Ihr vergebliches Antreten zum Termin nicht zu Lasten der Firma Mecklenburger Ballonfahrten.

Bei Nichtantritt des Fahrtermins oder nicht rechtzeitiger Absage durch den Gast hat die Firma Mecklenburger Ballonfahrten Anspruch auf eine angemessene Entschädigung:

Die Firma Mecklenburger Ballonfahrten kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn sie hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass der Firma Mecklenburger Ballonfahrten ein geringerer Schaden entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.

VI. Rücktritt/Ersatzpersonen
Das für die Ballonfahrt gezahlte Buchungsentgelt wird nicht zurückerstattet. Der Gutschein ist jedoch nach Rücksprache mit der Firma Mecklenburger Ballonfahrten auf eine andere Person übertragbar.

Ein Rücktritt ist nur in besonderen Fällen möglich (z.B. ernsthafte Erkrankung des Teilnehmers). Wenn eine schriftliche Bestätigung des Arztes vorliegt, erstattet die Firma Mecklenburger Ballonfahrten 50 % des Fahrpreises.

VII. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Ballonfahrt/Dienstleistung aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Piloten/Geschäftsstelle. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Ende des Vertrages etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz geltend machen. Sollten sie vor Ort den Entschluss fassen, die Ballonfahrt aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Falle über den Piloten zunächst den Mangel anzeigen.

VIII. Gesundheitliche Voraussetzungen
Körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme und Schwangerschaften sind der Firma Mecklenburger Ballonfahrten bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sollten sich während der Vertragslaufzeit Änderungen ergeben, ist der Fahrgast verpflichtet, diese der Firma Mecklenburger Ballonfahrten unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist.

IX. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrt
Die Nichtbeachtung der folgenden „Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt führen:

X. Schadensfälle/Verletzungen
Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Geschäftsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen mitzuteilen.

XI. Haftung

XII. Sonstiges